10 Regeln gegen Kostenfallen im Internet

  • Vorsicht ist geboten, wenn für eine angeblich kostenlose Leistung persönliche Daten abgefragt werden. Noch alamierender ist es, wenn man die Zustimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestätigen muss.
  • Wird man von einer unbekannten Nummer angerufen, vor dem Rückruf im Internet prüfen, ob die Nummer seriös ist. Damit verhindert man Abzocke.
  • Die Voraussetzung für einen Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien. Wenn eine Partei gar nicht darüber informiert wird, dass sie einen Vertrag abschließt, kommt ein solcher gar nicht erst zustande.
  • Manchmal wird empfohlen, einen nicht zustande gekommenen Vertrag vorsorglich zu widerrufen. Damit bestätigt man ihn allerdings, was auch bei einer Kündigung der Fall ist. Man muss deshalb ganz klarstellen, dass kein Vertrag besteht.
  • Eine Leistung, die man nicht bestellt hat und nicht in Anspruch genommen hat, sollte man in keinem Fall bezahlen.
  • Gegen einen unberechtigten Mahnbescheid muss man unbedingt Widerspruch einlegen! Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt (Zivilprozessordnung Paragraph 694).
  • Drohbriefe oder Mails bewahrt man zum Beweis auf und schickt eine Kopie an eine Konsumentenschutzorganisation.
  • Als bewährtes Mittel gilt es, einen Beschwerdebrief an die Bank des Abzockers zu schreiben.
  • Wenn Kinder Internetverträge abgeschlossen haben, können sich die Eltern darauf berufen, dass diese ohne ihre Einwilligung nicht wirksam sind (BGB Paragraph 108).
  • Vor dem Vertragsabschluss immer die ABGs genau durchlesen und wenn etwas unklar ist, beim Kundenservice nachfragen.

 
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